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Bewirtschaftung

Bewirtschaftung einer Streuobstwiese mit Traktor

Bewirtschaftung

Die Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstwiesen trägt maßgeblich zum Erhalt dieses besonderen Landschaftstyps bei. Verschiedene Angebote des Landkreises wie die Fachwarteausbildung, die Förderung des Baumschnitts von Streuobstbäumen sowie der Zuschuss zu Neupflanzungen unterstützen die Bewirtschafter schon jetzt bei ihrer Pflege.

Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten würden Ihnen die Arbeit erleichtern? Bitte nennen Sie uns Ihre Vorschläge und Ideen!

Naturschutz
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Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Wir sammeln alle Beiträge und werden Sie in den weiteren Überlegungen diskutieren und auch den Gremien zur Verfügung stellen.

Meinungen

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Da mit der Bewirtschaftung von Streuobstwiesen überwiegend keine Gewinne zu erzielen und durch die Klimaveränderung die Erträge zudem rückläufg sind, müssten die Betreiber von Streuobstwiesen wie folgt vom Landkreis beim Betreiben der Streuobstwiesen massivst unterstützt werden:
- kostenlose Stellung von Baum- Nachpflanzungen
- Kostenlose Beistellung von Bewässerungssäcken, Schutzumzäunung pro
ausgegebenem Baum.
- kostenlose Erzeihungsschnitte von Fachleuten (per App anzufordern)
- Abfuhr von Baumschnittgut mittels App-Anmeldung beim Abfallwirtschaftsamt.
- Auf gut anfahrbare Hächselplätze achten (z.B. wird in Gärtringen schon seit
Jahren von einer Verbesserung des Hächselplatzes geredet... passiert ist
bisher nichts... selbst zu den "Schneidehauptzeiten" ist der Platz permanent
überfüllt).
- Um auch dem Artenschutz Rechnung zu tragen, müssen die Streuobstwiesen
möglichst nur 2-3 mal im Jahr "gemäht" werden. Hierzu sollte der Landkreis
ein entsprechendes Abkommen mit den regionalen Landwirten (Schafhalter)
mit dem Ziel einer garantierten Beweidung sicher zustellen, abschliesen. Somit
könnte dann der Streuobstwiesenbetreiber/in einfach mittels Landkreis-Abfall
App seinen "kostenlosen Mähdienst" per App anmelden.

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Man müsste sich so langsam Gedanken über die massive Ausbreitung der Mistel im Streuobstbau machen und dagegen vorgehen. Ganze Gebiete sind überzogen. Selbst gepflegte Jungbäume wurde schon mit Befall beobachtet. Im Landkreis auf und ab befinden sich befallene Bäume und die Mistel mach an der Grundstücksgrenze leider keinen Halt. Wer den Streuobstbau erhalten will, sollte sich auch über die Ausbreitung der Mistel gedanken machen.

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Im Rahmen der LPR Förderung die Pflanzung und die Etablierung von Streuobstbäumen / Beständen über einen 5 jährigen Verpflichtungszeitraum fördern (mit der Option auf eine Folgeförderung). Nur damit ist sichergestellt das Bäume fachgerecht (im richtigen Abstand, richtige Sorten- Unterlagenkombination, Bewässerung etc). gepflanzt werden.

Inhalt der Förderung müssen die Kosten für das Pflanzgut, Stickel/Verbissschutz, Kosten für präventive Mäusebekämpfung (Anlegen eines Wühlmauskorbs aus Draht), Arbeitszeit für die Pflanzung, Arbeitszeit für die Pflege der Baumscheibe in den Folgejahren, Arbeitszeit für den jährlichen Erziehungsschnitt in den ersten 3/5 Jahren (hier ist noch keine Baumschnittförderung möglich) und die Kosten für die Bewässerung in den ersten Jahren sein. Erfahrungsgemäß ist nur mit angepasster Bewässerung (2-3 mal gießen in den trockenen Sommern) eine gute Jugendentwicklung zur Erzielen. Aktuell werden viele Sorten Unsachgemäß gepflanzt (zu kleine Abstände, fehlende Grenzabstände, Sortenwahl => keine Intensivsorten oder Pfirsich/Aprikose., keine Folgepflege in den ersten Jahren).

Kei

Für Rückfragen stehe ich gerne bereit, Moritz Maisch, Kayh

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Verwilderung angrenzender Baumwiesen und dadurch eine massive Ausbreitung von Misteln über diese nicht mehr gepflegten und danach verwilderten Baumwiesen.
Meiner Ansicht nach muss das Landratsamt oder auch die einzelnen Gemeinden eine jährliche Mähpflicht für Streuobstwiesen Besitzer einfordern. Dies wäre sehr hilfreich für die angrenzenden Streuobstwiesen, die noch bewirtschaftet werden.
Eine bei mir angrenzende ehemalige Streuobstwiese wird seit 30 Jahren nicht mehr bewirtschaftet, sie ist schon lange zugewuchert und im oberen Teil mit 10-12 Meter hohen Bäumen (keine Obstbäume) bewachsen. In diesem Gewann (Alte Halde, Schönaich) ist das kein Einzelfall.

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-Erhöhung Unterstützung Baumschnitt (EU Förderung + zusätzlich Bundes / Landes oder Kreisförderung)
-Baumschneidekurs kostenfrei anbieten in allen Bereichen des Landkreises (Motto: Bewirtschaftung von Streuobstwiesen macht Spaß)
-Abfuhr des Baumschnitts direkt von der Wiese
-Zuschuss (oder kostenfrei) zu Neupflanzungen. Gestaffelt nach Alte Sorten, Hochstamm (besser zu mähen)

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Digitale Streubstbörsen waren in den letzten Jahren nicht der Gamechanger, um ungenutzte Bestände wieder in Pflege zu bringen. Nach wie vor gibt es zahlreiche ungepflegte Streuobstwiesen einerseits und andererseits viele Streuobst-Freunde, die nach Grundstücken suchen. Um brachliegende Streuobstwiesen endlich wieder einer Nutzung zuzuführen und so Pflegerückständen, Mistelbefall, Blühwiesenverlust und der fehlenden Nachpflanzung entgegenzuwirken, hier ein Vorschlag:
Auf kommunaler Ebene werden alle ungepflegten Grundstücke erfasst und die Eigentümer angeschrieben. Es wird abgefragt, warum keine Bewirtschaftung stattfindet und eine Erlaubnis eingeholt, die Fläche in eine Nutzung zu bringen, entweder über Pacht, Verkauf oder Nutznießung. Dabei kann auf Artikel 14 im Grundgesetz verwiesen werden: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Streuobstwiesen gehen uns alle an, denn wir sind auf ihre Leistungen für den Natur- und Klimaschutz angewiesen! Die Kommunen könnten die Flächen dann interessierten Neu-Streuobstlern oder anderen Nutzern anbieten. Eine Starthilfe oder Prämie für alle, die eine brachliegende Streuobstwiese bewirtschaften, könnte die Hemmschwelle senken. Ein solches Verfahren wäre äußerst effizient und bedeutet lediglich ein paar Wochen Arbeitsaufwand für die Kommunalverwaltungen. Durch vereinheitlichte Vorlagen (Anschreiben, Verträge) wird der Aufwand noch überschaubarer.

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Von der Gemeinde initiierte Neuanpflanzungen oder Baumpflanzaktionen für Private Mitbürgerinnen als Gedächtnisbäume sind gut. Sie werden aber nicht begleitet und gepflegt!!!

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Es gibt keine Möglichkeit, benachbarte Grundstücke die verwahrlosen (Wildlinge, Eichenbäume ....) und andere gepflegte Grundstücke beschatten und zum Absterben der Bäume führen, zur Pflege zu zwingen.

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Oft werden Obstbaumwiesen als Ausgleichsmaßnahmen für Baumaßnahmen genommen. Leider ist die Pflege dieser Wiesen sehr mangelhaft: Die Bäume sind unsachgemäß geschnitten (Leitäste abgesägt, Misteln nicht ausgeschnitten ... ) und auch Müll (Plastik, alte Reifen) wird nicht entsorgt sondern einfach liegengelassen. Hier sollte der Landkreis mehr Kontrolle ausüben.

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Es wäre sinnvoll die Streuobstwiesenbesitzer anzuhalten wieder Reissighaufen anzulegen. Dadurch entstehen wieder Nistmöglichkeiten für Vögel. Versteckmöglichkeiten für Igel und Überwinterungsplätze für Schmetterlinge. Diese aufgeräumten Wiesen helfen dem Naturschutz viel weniger als sie könnten.

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Ein immer größer werdendes Problem sind auch die immer weniger werdenden Annahmestellen für das Obst und ihre Öffnungszeiten. 10 Ztr. Ertrag bedeutet vielfach immer noch 500kg Obst auflesen und einsacken, 500 kg Obst auf einen Hänger laden, 500 kg Obst auf eine Sackwaage stellen, und danach 500kg auf ein Förderband kippen - damit bewegt man für 10 Ztr. Ertrag 2 Tonnen Obst!
Hier bedarf es unterstützender Möglichkeiten wie den Verleih von Gitterboxen, Einsatz von Gabelstaplern zum Entladen oder direkte Entlademöglichkeiten von einem Anhänger auf ein Förderband!
Auch sollten die Annahmezeiten so sein, dass zumindest in der Haupterntezeit Samstagnachmittags die Annahmestellen geöffneten haben und nicht bereits um 14Uhr schließen.

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Besitzer vernachlässigter Streuobstwiesen ansprechen und Unterstützung bei Baumschnitt und Anpflanzung neuer Bäume anbieten. Ggf. kostenlos. Alles ist besser als sterbende Streuobstwiesen.

Franz Thoren, Renningen

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