Digitale Streubstbörsen waren in den letzten Jahren nicht der Gamechanger, um ungenutzte Bestände wieder in Pflege zu bringen. Nach wie vor gibt es zahlreiche ungepflegte Streuobstwiesen einerseits und andererseits viele Streuobst-Freunde, die nach Grundstücken suchen. Um brachliegende Streuobstwiesen endlich wieder einer Nutzung zuzuführen und so Pflegerückständen, Mistelbefall, Blühwiesenverlust und der fehlenden Nachpflanzung entgegenzuwirken, hier ein Vorschlag:
Auf kommunaler Ebene werden alle ungepflegten Grundstücke erfasst und die Eigentümer angeschrieben. Es wird abgefragt, warum keine Bewirtschaftung stattfindet und eine Erlaubnis eingeholt, die Fläche in eine Nutzung zu bringen, entweder über Pacht, Verkauf oder Nutznießung. Dabei kann auf Artikel 14 im Grundgesetz verwiesen werden: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Streuobstwiesen gehen uns alle an, denn wir sind auf ihre Leistungen für den Natur- und Klimaschutz angewiesen! Die Kommunen könnten die Flächen dann interessierten Neu-Streuobstlern oder anderen Nutzern anbieten. Eine Starthilfe oder Prämie für alle, die eine brachliegende Streuobstwiese bewirtschaften, könnte die Hemmschwelle senken. Ein solches Verfahren wäre äußerst effizient und bedeutet lediglich ein paar Wochen Arbeitsaufwand für die Kommunalverwaltungen. Durch vereinheitlichte Vorlagen (Anschreiben, Verträge) wird der Aufwand noch überschaubarer.
Digitale Streubstbörsen waren in den letzten Jahr...
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Naturschutz