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Bewirtschaftung

Bewirtschaftung einer Streuobstwiese mit Traktor

Bewirtschaftung

Die Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstwiesen trägt maßgeblich zum Erhalt dieses besonderen Landschaftstyps bei. Verschiedene Angebote des Landkreises wie die Fachwarteausbildung, die Förderung des Baumschnitts von Streuobstbäumen sowie der Zuschuss zu Neupflanzungen unterstützen die Bewirtschafter schon jetzt bei ihrer Pflege.

Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten würden Ihnen die Arbeit erleichtern? Bitte nennen Sie uns Ihre Vorschläge und Ideen!

Naturschutz
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Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Wir sammeln alle Beiträge und werden Sie in den weiteren Überlegungen diskutieren und auch den Gremien zur Verfügung stellen.

Meinungen

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Ziel sollte es sein, neben der Pflege der Bäume und der Vermarktung des Obstes, die Streuobstwiesen in Koperation mit Tierhaltern wieder in einen natürlichen Nährstoffkreislauf überzuführen:

a) Langgras als Pferdefutter
b) Heu als Tierfutter ( für kleine Schaf- oder Pferdehalter, oder auch als Kleitierheu
c) Beweidung mit Schafen
d) Kompostierung von Grasschnitt (C Überschuss) zusammen mit überschüssigem Pferdemist (N Überschuss)

Eine Internetplattform könnte die Stücklesbesitzer mit den Tierhaltern zusammenbringen.

Bei der Erzeugung von Kompost aus Grasschnitt und Pferdemist müsste der Kreis aktiv werden. Hochwertiger Kompost kann dann verkauft werden und der illegalen Entsorgung von Grasschnitt und Pferdemist könnte abgeholfen werden.

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Bei Landwirten und Gärtnern wird per se davon ausgegangen, daß sie kraft ihrer Ausbildung auch Obstbäume schneiden können. Dem ist aber nicht so. Seit Jahren wird diskutiert, ob man nicht einen Berufszweig Obstbaumgärtner schaffen soll, oder die Obstbaumpflege wenigstens in den genannten Ausbildungen verwurzeln.
Die Fachwarteausbildung ist hervorragend und muss mehr beworben und ausgeweitet werden.
Schafbeweidung ist eine gute Alternative zur Mahd, allerdings hoher Düngereintrag. Für qualitativ guten Fruchtbehang ist aber auch Dünger notwendig.
Bodenproben zur Ermittlung des Nährstoffbedarfs bezuschussen.
Abfuhr des Mähgutes ist ein großes Problem.
Mähgut, Schnittgut und faules Obst sind kein Abfall sondern wertvoller Rohstoff.
Monetär wird sich die Streuobstwiese nie lohnen, deshalb muß die Arbeit dort gesellschaftlich höher bewertet werden.
Nur Hochstämme zu priorisieren ist nicht zielführend, wer soll die schneiden? Für Blütenbesucher sind kleinere Bäume genauso gut, und die Pflege ist leichter.
Kleinere Maschinen zur Bearbeitung verleihen, Vorbild Maschinenring.

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Großes Hindernis ist der Abtransport des Schnittgutes. Hier müssen auf lokaler Ebene Angebote entstehen, wohin das Schnittgut gebrachte werden kann oder von wo es abgeholt wird. Es braucht auch Informationen, welche Landwirte Streuobstwiesen mähen und wer beim Baumschnitt unterstützt.
Es muss leichter möglich sein, Kontakte zu Nachbarn zu bekommen, um sich bei z.B. unklaren Grenzverläufen oder Verbuschung abzustimmen. Auch wäre das für den Naturschutz wichtig, um z.B. Nistkästen für den Steinkauz zu installieren.
Ein moderierter Infoaustausch auf Gemeindeebene wäre sehr hilfreich. Hier könnten Themen wie Födermöglichkeiten, Kenntnisse über Sortenauswahl, Sammelbestellungen für Nachpflanzung, Informationen über Bodenbeschaffenheit und Bodenverbesserung usw. besprochen werden.

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Die Zufahrtswege zu Streuobstwiesen sollten soweit befahrbar gemacht werden, dass auch Privatbesitzer mit normalen PKWs in der Lage sind, die Pflege ihrer "Stückle" ohne Verursachung größerer Schäden am Fahrzeug durchzuführen. Wir haben bei einer entsprechenden Anfrage an einen Ortsvorsteher die Erfahrung gemacht, dass es aus dessen Warte besser sei, sich ein geländetaugliches Fahrzeug anzuschaffen anstatt Fahrrillen mit Schotter durch die Gemeinde aufzufüllen. So wird wohl kaum die Bewirtschaftung der Flächen durch Hobbybauern gefördert.

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Weitergehende Bereitstellung von Fördermaßnahmen für Nicht-Landwirte bzw. Privatpersonen bei der Pflege von Streuobstwiesen, insbesondere Mähen sowie Abräumen und Entsorgung des Mähguts.

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Einen sterbenden Baum kann man nicht mehr retten, ebensowenig wie eine Streuobstlandschaft. Ursprung dieser Landschaft war pure Not, die Notwendigkeit Lebensmittel zu gewinnen und längere Zeit haltbar (Most und Schnaps, Dörrobst) zu machen. Alle diese Voraussetzungen sind entfallen. Streuobst macht Arbeit, kostet mehr Geld als erlöst werden kann, findet immer weniger Liebhaber und die, die es können, sterben weg. Der Klimawandel tut ein übriges.

Um überhaupt eine Konzeption fortschreiben zu können, sollte zunächst eine Bestandsaufnahme und Validierung aller Fördermaßnahmen incl. Ausgleichsmaßnahmen der letzten 20 Jahre im Landkreis durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden sehr ernüchtern. Landkreis oder die Kommunen können den Erhalt der Streuobstwiesen nicht übernehmen. Zu wenig Geld und Personal. Das Landratsamt ist seit Jahren nicht in der Lage, seinen Überwachungsaufgaben nachzukommen bzw. Auflagen durchzusetzen.

Vorschlag: alles Geld was an Kosten für Förderung, Bürokratie und Personalkosten ausgegeben wird, denen, die noch Obst ernten und pflegen, auf den Ankaufspreis obendrauf zahlen. Jede Obstannahmestelle erhält ein Budget, wenn es aufgebraucht ist, ist eben Ende = minimaler bürokratischer Aufwand.

Den weniger werdenden Liebhabern wäre geholfen, einige wenige Bäume würden langfristig erhalten. Der Streuobstlandschaft ist dagegen nicht mehr zu helfen!
Dr. Hans-Ulrich Merz, Magstadt - Ca. 100 Streuobstbäume in Bewirtschaftung, Saft-, Most-, Huzzle-, Schnapskonsument

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Die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen erfordert eine gewisse Ausstattung an Geräten etc. Diesen Investitionen und dem Zeitaufwand stehen leider sehr geringe Erträge gegenüber. Für 100 kg Äpfel bekommt man üblicherweise 8 €. Der Zeitaufwand nur für das Auslesen beträgt etwa eine Stunde. Das wären also 8 € pro Stunde ohne Berücksichtigung der Zeit für den Baumschnitt und das Mähen und die getätigten Investitionen.
Deshalb mein Vorschlag: Wie wäre es, wenn der Landkreis pro 100 kg abgegebenem Obst einen Zuschuss von 10 € gewährt, zumindest für die erste abgelieferte Tonne (oder die ersten zwei). Dies würde einen kleinen Anreiz bieten, sich um sein Obst zu kümmern und helfen, die negative Ertragssituation etwas aufzubessern und dies insbesondere für Kleinanbieter. Der Nachweis wäre durch die Einlieferungsbelege einfach zu führen.

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Durchführung einer Informationskampagne für ältere Grundstücksbesitzer. Sehr häufig befinden sich Streuobstwiesen im Besitz älterer Personen, die oftmals den Verkauf ihrer Grundstücke ablehnen (aus historischen Gründen, aber auch auf Grund des Flächendrucks im Landkreis). Mit einer gezielten Informationskampagne sollte versucht werden, diese Personen zu erreichen (z. B. durch entsprechende Anschreiben, telefonische Beratung, Vorträge) und von den Ängsten des Verlusts der Grundstücke abzubringen. Oftmals ist auch eine Verpachtung eine Möglichkeit, die jedoch nur selten angestrebt wird (Aufwand zur Erstellung eines Pachtvertrags, Aufwand zum Einbringen der Flächen in der Streuobstwiesenbörse oder in die Gemeinde-Mitteilungsblätter). Mit der Informationskampagne sollte auch ein Angebot entstehen, dass bei der Erstellung von entsprechenden Pachtverträgen und beim Einstellen in die Streuobstwiesenbörse die Personen unterstützt werden.

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Bezuschussung bei der Anschaffung von gemeinsam genutzten Geräten: Manche Geräte bei der Bewirtschaftung von Streuobstwiesen (z. B. Mostpressen, Abfüllgeräte, Mähgeräte) sind sehr teuer in der Anschaffung und werden nur selten benötigt. So rechnet sich oftmals die Anschaffung nicht für einzelne Personen. In manchen Obst- und Gartenbauvereinen werden Geräte durch den Verein beschafft und an die Mitglieder der Vereine verliehen. So praktizieren wir es auch in unserem Verein. Dennoch ist auch für die Obst- und Gartenbauvereine die Anschaffung der Geräte mit hohen Kosten verbunden, die oftmals einen finanziellen Kraftakt darstellen. Mit einem Zuschuss (Festbetrag oder besser eine fixe Quote) kann die Anschaffung von neuen, modernen Geräten (z. B. auch mit ökologisch besseren Akkuantrieben) angestoßen werden. Zudem bietet ein Verleih von modernen Geräten auch eine Chance für die Vereine, neue Mitglieder zu gewinnen.

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Gelockerte Ausnahmeregelungen für die Bebauung von Geräteschuppen und Scheunen im Außenbereich und Förderung beim Bau von Gemeinschaftsschuppenanlagen. Die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen ist mit einem großen Einsatz von unterschiedlichen Geräten und Hilfsmitteln verbunden. Oftmals existieren die früheren, ländlich geprägten Hausbauten mit einem angehängten Geräteschuppen oder einer Hausscheune nicht mehr. In vielen Bereichen wurden diese Scheunen als Wohnraum umgebaut und stehen nicht mehr als Lagerfläche zur Verfügung. Insbesondere jüngere Personen, die in Neubaugebieten wohnen, finden oft keine ausreichenden Lagerflächen zu bezahlbaren Preisen, die in der Nähe ihrer Streuobstwiesen oder Wohnorte liegen. Das entsprechende Bauen im Außenbereich ist mit sehr hohen Hürden versehen und oft nur landwirtschaftlichen Betrieben möglich. Hier sollte es möglich sein, auch als Privatperson, die eine oder mehrere Streuobstwiesen bewirtschaften, ausreichend große Scheunen und Geräteschuppen im Außenbereich bauen zu können (mit entsprechenden ökologischen Ausgleichen durch Pflanzung von weiteren Streuobstbäumen). Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden sollte in Kommunen, in denen noch keine Gemeinschaftsschuppenanlagen existieren, der Bedarf erhoben und der Bau solcher Anlagen gefördert werden (kostenlose Bereitstellung der Flächen, Unterstützung bei der Planung und von Bau von entsprechenden Systembauten, die landkreisweit gleich gebaut werden könnten).

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Erhöhung des Förderbetrags für die Neupflanzung von Hochstamm und Halbstamm-Obstbäumen durch den Landkreis von 20 € auf mindestens 35 € pro Baum. Auf Grund der allgemeinen Kostensteigerungen der letzten Jahre sind auch die Kosten für Baumsetzlinge und Pflanzmaterial gestiegen. Mit einer Erhöhung des Förderbetrags kann ein zusätzlicher Anreiz für Anpflanzungen geschaffen werden, wenn die Kostendeckungsrate durch die Förderung zumindest teilweise erhöht werden.

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• Ausweitung der Ausbildung von Fachwarten auf gärtnerische Beschäftigte in den kommunalen Bauhöfen. Oftmals wurden und werden als kommunale Ausgleichsmaßnahmen Streuobstwiesen angelegt. Eine fachgerechte Pflege erfolgt nicht überall gleichermaßen. Einige Kommunen haben dies erkannt und bilden einzelne Beschäftigte der kommunalen Bauhöfe zu Fachwarten aus (z. B. Gemeinde Weissach). Der Landkreis sollte gemeinsam mit den Städten und Gemeinden im Landkreis dafür sorgen, dass in jedem kommunalen Bauhof die gärtnerisch beschäftigten Personen als Fachwarte ausgebildet werden, um eine fachgerechte Pflege der Streuobstwiesen in kommunalem Besitz sicherstellen zu können.

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