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Bewirtschaftung

Bewirtschaftung einer Streuobstwiese mit Traktor

Bewirtschaftung

Die Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstwiesen trägt maßgeblich zum Erhalt dieses besonderen Landschaftstyps bei. Verschiedene Angebote des Landkreises wie die Fachwarteausbildung, die Förderung des Baumschnitts von Streuobstbäumen sowie der Zuschuss zu Neupflanzungen unterstützen die Bewirtschafter schon jetzt bei ihrer Pflege.

Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten würden Ihnen die Arbeit erleichtern? Bitte nennen Sie uns Ihre Vorschläge und Ideen!

Naturschutz
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Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Wir sammeln alle Beiträge und werden Sie in den weiteren Überlegungen diskutieren und auch den Gremien zur Verfügung stellen.

Meinungen

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Ziel sollte es sein, neben der Pflege der Bäume und der Vermarktung des Obstes, die Streuobstwiesen in Koperation mit Tierhaltern wieder in einen natürlichen Nährstoffkreislauf überzuführen:

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Bei Landwirten und Gärtnern wird per se davon ausgegangen, daß sie kraft ihrer Ausbildung auch Obstbäume schneiden können. Dem ist aber nicht so.

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Großes Hindernis ist der Abtransport des Schnittgutes. Hier müssen auf lokaler Ebene Angebote entstehen, wohin das Schnittgut gebrachte werden kann oder von wo es abgeholt wird.

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Die Zufahrtswege zu Streuobstwiesen sollten soweit befahrbar gemacht werden, dass auch Privatbesitzer mit normalen PKWs in der Lage sind, die Pflege ihrer "Stückle" ohne Verursachung größerer Schäden am Fahrzeug durchzuführen.

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Weitergehende Bereitstellung von Fördermaßnahmen für Nicht-Landwirte bzw. Privatpersonen bei der Pflege von Streuobstwiesen, insbesondere Mähen sowie Abräumen und Entsorgung des Mähguts.

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Einen sterbenden Baum kann man nicht mehr retten, ebensowenig wie eine Streuobstlandschaft. Ursprung dieser Landschaft war pure Not, die Notwendigkeit Lebensmittel zu gewinnen und längere Zeit haltbar (Most und Schnaps, Dörrobst) zu machen.

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Die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen erfordert eine gewisse Ausstattung an Geräten etc. Diesen Investitionen und dem Zeitaufwand stehen leider sehr geringe Erträge gegenüber. Für 100 kg Äpfel bekommt man üblicherweise 8 €.

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Durchführung einer Informationskampagne für ältere Grundstücksbesitzer.

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Bezuschussung bei der Anschaffung von gemeinsam genutzten Geräten: Manche Geräte bei der Bewirtschaftung von Streuobstwiesen (z. B. Mostpressen, Abfüllgeräte, Mähgeräte) sind sehr teuer in der Anschaffung und werden nur selten benötigt.

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Gelockerte Ausnahmeregelungen für die Bebauung von Geräteschuppen und Scheunen im Außenbereich und Förderung beim Bau von Gemeinschaftsschuppenanlagen.

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Erhöhung des Förderbetrags für die Neupflanzung von Hochstamm und Halbstamm-Obstbäumen durch den Landkreis von 20 € auf mindestens 35 € pro Baum.

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• Ausweitung der Ausbildung von Fachwarten auf gärtnerische Beschäftigte in den kommunalen Bauhöfen. Oftmals wurden und werden als kommunale Ausgleichsmaßnahmen Streuobstwiesen angelegt. Eine fachgerechte Pflege erfolgt nicht überall gleichermaßen.

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