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Bewirtschaftung

Bewirtschaftung einer Streuobstwiese mit Traktor

Bewirtschaftung

Die Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstwiesen trägt maßgeblich zum Erhalt dieses besonderen Landschaftstyps bei. Verschiedene Angebote des Landkreises wie die Fachwarteausbildung, die Förderung des Baumschnitts von Streuobstbäumen sowie der Zuschuss zu Neupflanzungen unterstützen die Bewirtschafter schon jetzt bei ihrer Pflege.

Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten würden Ihnen die Arbeit erleichtern? Bitte nennen Sie uns Ihre Vorschläge und Ideen!

Naturschutz
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Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Wir sammeln alle Beiträge und werden Sie in den weiteren Überlegungen diskutieren und auch den Gremien zur Verfügung stellen.

Meinungen

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Naturschutz

Neben den Zuschüssen für die Baumpflege sollte auch die Pflege des Grünbestandes durch Zuschüsse unterstützt werden. Das Mähen des
Grünbestandes der Wiesengrundstücke ist durch den Baumbestand und
auch durch Hanglagen sehr mühsam und zeitaufwendig. Oftmals ist ein
Grasschnitt nur mit Balkenmäher und Freischneider möglich.
Die jüngere Genration ist nicht mehr bereit, diesen Aufwand zu betreiben.
Die Folge ist, dass die Grundstücke nicht mehr gemäht werden und in
wenigen Jahren verwildern.

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Regelung für Ausgleichsflächen als Streuobstwiese - Vorbildfunktion!?

Auffällig ist dass die als Ausgleichsfläche angelegten Streuobstwiesen nicht gepflegt werden und frühzeitig vergreisen!!!

- Hier muss die Pflege für mindestens die ersten 15 Standjahre sichergestellt und vorgeschrieben werden (Erziehungsschnitt, Nährstoffzufuhr, Wasserversorgung, ... etc.)
- Idealerweise sollte nach den ersten 15 Standjahren die Pflege ebenfalls geregelt sein (Patenschaften, Pacht, ... etc.)
- Eine Kontrolle, v.a. von vorgeschriebenen Ausgleichsflächen, halte ich für selbstverständlich.

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Verteilung von Subventionen/Zuschüssen

Jeder Streuobstwiesenbesitzer wird von der SVLFG als landwirtschaftliches Unternehmen gesehen und zahlt brav seinen Beitrag.
Bei den allermeisten Zuschüssen jedoch geht der Streuobstwiesenbesitzer, da er nicht als landwirtschaftliches Unternehmen gesehen wird und/oder zu wenig Fläche besitzt, leer aus!

Vorschlag: Umlegung aller Prämien wie Unternutzung, Baumschnitt, ... etc. auf die Wiesenfläche mit unbürokratischer jährliche Auszahlung.
Effekt: Anerkennung der Leistung, Erinnerung an die damit verbundenen Pflichten, ... etc.

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Naturschutz

Kontrolle der Unternutzung speziell bei Beweidung.

- Es ist schwer zu verstehen dass der subventionierte(!) Schäfer nachweislich Bäume beschädigt oder gar komplett zerstört. Auch eine anschließende Mahd/Beseitigung von Brombeeren, Sträuchern oder Wildtrieben fehlt gänzlich!
-> Hier muss es Kontrolle und Konsequenzen geben!

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Werkzeug und Fahrtkosten für das Hobby (?) Streuobst übersteigen den Ertrag aus den Wiesen oft erheblich. Eine besser finanzielle Unterstützung der oft ehrenamtlichen Landschaftspflege wäre motivierend.

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Die Streuobstwiesen sind oft auf Rentner angewiesen die mit der Entsorgung des Reisig große Mühen haben. Eine Unterstützung durch die Abholung am Wegrand wäre sehr hilfreich.

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Baum-Schnittgutabfuhr in den einzelnen Gemeinden ab Wegesrand organisieren

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1. Regelung zur turnusmäßigen unentgeltlichen Schnittgutabfuhr durch die Gemeinde von der nächstgelegenen öffentlichen Straße unweit der jeweiligen Streuobstwiesen aus erforderlich ; bisher hat sich beispielsweise die Stadt Herrenberg nur in unregelmäßigen Zeitabständen dazu bereit erklärt.
Es bedarf daher einer ausdrücklichen Regelung im Streuobstkonzept des Landkreis, um eine Abfuhr des Schnittgutes durch die jeweilige Gemeinde in jedem Jahr sicher zu stellen.
2. Darüber ist es erforderlich, dass von der jeweiligen Gemeinde Wasserstellen in der Nähe von Streuobstwiesen für die Bewässerung von Bäumen, insbesondere Jungbäumen eingerichtet werden . Bisher fehlt es z.B. in Herrenberg daran. Es ist oftmals von den Bewirtschaftern von Streuobstwiesen überhaupt nicht oder nur mit großen Anstrengungen möglich, Wasser in großen Kanistern mit Fahrzeugen zu ihren Streuobstwiesen von ihrer Wohnung aus größerer Entfernung zu transportieren.

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Leider versehentlich identisch in der Rubrik Naturschutz eingegeben. Dort bitte löschen.

Zusätzlich zur Abfuhr von Baumschnittgut und Wiesenschnitt sollte auch Fallobst einfach entsorgt werden können und vielerlei Hilfen zum Baumschnitt angeboten werden: Dezentral , also möglichst nahe an den Streuobstwiesen, Kurse, günstige Dienstleistung „Baumschnitt“, Geräte-Verleih z.B. Hochentaster, Balkenmäher. Dies alles auch für nicht in OGVereinen organisierte Streuobstwiesenbesitzer.

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Baum-Pflege ist wichtig: Ein paar Misteln sind ok, aber ganze Bäume voll sorgen für das Absterben ihrer Wirte!
Vor allem dann, wenn "nur" das Gras für einen Bewirtschafter interessant ist...

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Wohin sollen wir unseren Langgras-Schnitt bringen? Die abgebrannte Vergärungsanlage konnte aus technischen Gründen unseren Langgras-Schnitt nicht annehmen - da braucht es Abhilfe!

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Auch wenn es für Bewirtschafter einfacher ist, wenn beim Mähen keine Bäume lästig im Weg stehen: Alte Bäume, die abgängig sind sollten immer durch junge Bäume ersetzt werden.
Das ist bei uns leider nicht der Fall. Es verschwinden die alten Bäume, die umgefallen sind, aber es kommen keine neuen hinzu

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