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Regelung für Ausgleichsflächen als Streuobstwies...

Variante:
Naturschutz

Regelung für Ausgleichsflächen als Streuobstwiese - Vorbildfunktion!?

Auffällig ist dass die als Ausgleichsfläche angelegten Streuobstwiesen nicht gepflegt werden und frühzeitig vergreisen!!!

- Hier muss die Pflege für mindestens die ersten 15 Standjahre sichergestellt und vorgeschrieben werden (Erziehungsschnitt, Nährstoffzufuhr, Wasserversorgung, ... etc.)
- Idealerweise sollte nach den ersten 15 Standjahren die Pflege ebenfalls geregelt sein (Patenschaften, Pacht, ... etc.)
- Eine Kontrolle, v.a. von vorgeschriebenen Ausgleichsflächen, halte ich für selbstverständlich.

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