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Die Zufahrtswege zu Streuobstwiesen sollten soweit...

Variante:
Naturschutz

Die Zufahrtswege zu Streuobstwiesen sollten soweit befahrbar gemacht werden, dass auch Privatbesitzer mit normalen PKWs in der Lage sind, die Pflege ihrer "Stückle" ohne Verursachung größerer Schäden am Fahrzeug durchzuführen. Wir haben bei einer entsprechenden Anfrage an einen Ortsvorsteher die Erfahrung gemacht, dass es aus dessen Warte besser sei, sich ein geländetaugliches Fahrzeug anzuschaffen anstatt Fahrrillen mit Schotter durch die Gemeinde aufzufüllen. So wird wohl kaum die Bewirtschaftung der Flächen durch Hobbybauern gefördert.

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