Gelockerte Ausnahmeregelungen für die Bebauung von Geräteschuppen und Scheunen im Außenbereich und Förderung beim Bau von Gemeinschaftsschuppenanlagen. Die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen ist mit einem großen Einsatz von unterschiedlichen Geräten und Hilfsmitteln verbunden. Oftmals existieren die früheren, ländlich geprägten Hausbauten mit einem angehängten Geräteschuppen oder einer Hausscheune nicht mehr. In vielen Bereichen wurden diese Scheunen als Wohnraum umgebaut und stehen nicht mehr als Lagerfläche zur Verfügung. Insbesondere jüngere Personen, die in Neubaugebieten wohnen, finden oft keine ausreichenden Lagerflächen zu bezahlbaren Preisen, die in der Nähe ihrer Streuobstwiesen oder Wohnorte liegen. Das entsprechende Bauen im Außenbereich ist mit sehr hohen Hürden versehen und oft nur landwirtschaftlichen Betrieben möglich. Hier sollte es möglich sein, auch als Privatperson, die eine oder mehrere Streuobstwiesen bewirtschaften, ausreichend große Scheunen und Geräteschuppen im Außenbereich bauen zu können (mit entsprechenden ökologischen Ausgleichen durch Pflanzung von weiteren Streuobstbäumen). Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden sollte in Kommunen, in denen noch keine Gemeinschaftsschuppenanlagen existieren, der Bedarf erhoben und der Bau solcher Anlagen gefördert werden (kostenlose Bereitstellung der Flächen, Unterstützung bei der Planung und von Bau von entsprechenden Systembauten, die landkreisweit gleich gebaut werden könnten).
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Variante:
Naturschutz