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Verwilderung angrenzender Baumwiesen und dadurch e...

Variante:
Naturschutz

Verwilderung angrenzender Baumwiesen und dadurch eine massive Ausbreitung von Misteln über diese nicht mehr gepflegten und danach verwilderten Baumwiesen.
Meiner Ansicht nach muss das Landratsamt oder auch die einzelnen Gemeinden eine jährliche Mähpflicht für Streuobstwiesen Besitzer einfordern. Dies wäre sehr hilfreich für die angrenzenden Streuobstwiesen, die noch bewirtschaftet werden.
Eine bei mir angrenzende ehemalige Streuobstwiese wird seit 30 Jahren nicht mehr bewirtschaftet, sie ist schon lange zugewuchert und im oberen Teil mit 10-12 Meter hohen Bäumen (keine Obstbäume) bewachsen. In diesem Gewann (Alte Halde, Schönaich) ist das kein Einzelfall.

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