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Im Rahmen der LPR Förderung die Pflanzung und die...

Variante:
Naturschutz

Im Rahmen der LPR Förderung die Pflanzung und die Etablierung von Streuobstbäumen / Beständen über einen 5 jährigen Verpflichtungszeitraum fördern (mit der Option auf eine Folgeförderung). Nur damit ist sichergestellt das Bäume fachgerecht (im richtigen Abstand, richtige Sorten- Unterlagenkombination, Bewässerung etc). gepflanzt werden.

Inhalt der Förderung müssen die Kosten für das Pflanzgut, Stickel/Verbissschutz, Kosten für präventive Mäusebekämpfung (Anlegen eines Wühlmauskorbs aus Draht), Arbeitszeit für die Pflanzung, Arbeitszeit für die Pflege der Baumscheibe in den Folgejahren, Arbeitszeit für den jährlichen Erziehungsschnitt in den ersten 3/5 Jahren (hier ist noch keine Baumschnittförderung möglich) und die Kosten für die Bewässerung in den ersten Jahren sein. Erfahrungsgemäß ist nur mit angepasster Bewässerung (2-3 mal gießen in den trockenen Sommern) eine gute Jugendentwicklung zur Erzielen. Aktuell werden viele Sorten Unsachgemäß gepflanzt (zu kleine Abstände, fehlende Grenzabstände, Sortenwahl => keine Intensivsorten oder Pfirsich/Aprikose., keine Folgepflege in den ersten Jahren).

Kei

Für Rückfragen stehe ich gerne bereit, Moritz Maisch, Kayh

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