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Naturschutz

Steinkauz auf dem Ast eines Obstbaumes

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Im Landkreis Böblingen gibt es aktuell noch eine Vielzahl an Streuobstbäumen. Diese dienen zusammen mit den Wiesen, auf denen sie stehen, vielen Pflanzen, Kleintieren, Insekten und Vögeln als Lebensraum. Somit tragen die Streuobstwiesen auf unterschiedlichste Weise zum Erhalt der Biodiversität bei.

An einigen Orten wurde die Abfuhr von Baumschnittgut und Wiesenschnitt initiiert. Außerdem hat der Landkreis Böblingen die Erstpflege einer Streuobstwiese als Ausgleichsmaßnahme auf den Weg gebracht und im Zuge dieser Maßnahmen schon viele Flächen naturschutzfachlich aufgewertet.

Welche weiteren Maßnahmen würden Ihrer Meinung nach die Biodiversität auf der Streuobstwiese stärken?

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Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Wir sammeln alle Beiträge und werden Sie in den weiteren Überlegungen diskutieren und auch den Gremien zur Verfügung stellen.

Meinungen

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Spritzverbot von Pflanzenschutzmitteln insbesondere dort, wo Honigbienen wertvolle Arbeit zur Bestäubung leisten.

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Durch langjährige Pflege wurde unsere Streuobstwiese bei der Aktualisierung der Offenlandbiotopkartierung inzwischen als FFH-Mähwiese kartiert und eingestuft. "Belohnung" / Förderung von Eigentümer*innen von FFH-Mähwiesen?

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Kontrolle und konsequente Umsetzung von Eingrünungsmaßnahmen - oft z.B. Pflanzung von Streuobsthochstämmen - bei genehmigten Außenbereichsvorhaben (z.B. landwirtschaftlich genutzte Gebäude).

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Ständige Kontrolle und konsequente Umsetzung von Nachpflanzgeboten für Streuobsthochstämme in bestehenden Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen. In LSG-Verordnungen, in denen keine Nachpflanzverpflichtung besteht, Nachführung bzw.

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Gezielter Erhalt der Baumriesen im Landkreis. Die Baumriesen im Landkreis wurden laut Aktivitätenliste im Jahr 2021 erhoben.

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Zuschuss bei der (Nach-)Saat von entsprechenden artenreichen Wiesenmischungen auch für Privatpersonen.

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Beratung von Grundstücksbesitzern, wenn ihre Streuobstwiesen unter Schutz gestellt wurden (z. B. FFH-Mähwiesen), was erlaubt ist und wie eine Bewirtschaftung der Streuobstwiesen möglichst effektiv erfolgen kann.

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Koordinierung der Zusammenarbeit von Naturschutzverbänden und Obst- und Gartenbauvereinen. Oftmals werden ähnliche Ziele von den Verbänden und Vereinen verfolgt. Die Zusammenarbeit sollte hierbei unterstützt werden, z. B.

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-Tote Bäume noch eine gewisse Zeit stehen lassen, um die Biodiversität zu erhöhen. Das haben wir aktuell bei den schlecht / gar nicht gepflegten Wiesen´.

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Informationsveranstaltungen zu aktivem Naturschutz in den Streuobstwiesen

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Streuobstflächen noch höher zu schützen ist ein Risiko, da gerade erst noch die SUR abgelehnt wurde, welche das Ausbringen von Pflanzenschutzmittel verboten hätte.

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Die Mistelplage nimmt in der weiteren und näheren Umgebung immer mehr überhand.

Hier liegt m.E. das Problem hauptsächlich in den ungepflegten privaten und auch öffentlichen Grundstücken.

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