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Variante:
Naturschutz
Ständige Kontrolle und konsequente Umsetzung von Nachpflanzgeboten für Streuobsthochstämme in bestehenden Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen. In LSG-Verordnungen, in denen keine Nachpflanzverpflichtung besteht, Nachführung bzw. Ergänzung der Verordnung.