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Ständige Kontrolle und konsequente Umsetzung von ...

Variante:
Naturschutz

Ständige Kontrolle und konsequente Umsetzung von Nachpflanzgeboten für Streuobsthochstämme in bestehenden Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen. In LSG-Verordnungen, in denen keine Nachpflanzverpflichtung besteht, Nachführung bzw. Ergänzung der Verordnung.

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