Wohnen

Leerstehender Wohnraum soll zu bezahlbarem Wohnraum für wohnungssuchende und einkommensschwache Menschen werden. Die Mietpreisentwicklung sowie Wohnungsleerstände sollen überwacht werden. Die Mietobergrenze bei Sozialhilfebezug soll regelmäßig angepasst werden.

Kommentare

auf jeden Fall. es kann nicht sein, dass drei viertel des Einkommens für Miete und Nebenkosten draufgehen.

Hallo,

es ist Fakt, dass die Mieten in den Großstadtregionen zu teuer sind.

Ich trage öfters Zeitungen aus und habe speziell in Weissach festgestellt, dass bei vielen klassischen 2 Familienhäusern an den 2 Briefkästen nur noch ein Name steht.
Da sollte nachgeforscht werden ob die 2. Wohnung leersteht.
Im Grundgesetz steht schon drin "Eigentum verpflichtet".
Der Staat, Land, Stadt, Gemeinde - wer auch immer, sollte erstens den Leerstand ermitteln und zweitens die Hausbesitzer dazu drängen können diese leerstehende Wohnung wieder zu vermieten.
So könnte man schnell die Wohnungsnot reduzieren.

Freundliche Grüße
Ralf Schindler
Weissach

Ralf Schindler hat recht mit seinem Hinweis auf das Grundgesetz.
Art. 14, Absatz 2:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Dabei darf auch Enteignung kein Tabu sein. Art. 14, Absatz 3:
Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.

Nun glaube ich nicht, dass man Bewohner von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit Enteignung bedrohen sollte. Aber Kapitalanleger, die Wohnungen aus Spekulationsgründen leer stehen lassen, wie die großen Immobiliengesellschaften, schon.

Näheres zum Thema vom Publizisten Werner Rügemer findet man z.B. in der ver.di-Mitglieder-Zeitung ver.di publik:
https://publik.verdi.de/2019/ausgabe-01/gesellschaft/meinung/seite-15/da...