Beteiligung beendet

Beteiligung zum Armuts- und Reichtumsbericht des Kreises

Herzlichen Dank für Ihre Ideen, Vorschläge und Meinungen zum Armuts- und Reichtumsbericht. Wir werden alle Beiträge der Verwaltung und den Mitgliedern des Kreistages zuleiten, die darüber in der nächsten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 18.03.19 sowie in der nächsten Kreistagssitzung am 29.04.19 öffentlich beraten und beschließen werden.

Der Begriff "Armut" ist sehr vielschichtig und weder in der Wissenschaft noch in der Politik eindeutig definiert. In den Sozialwissenschaften wird "Armut" im Wesentlichen als Mangel an Teilhabe- und Verwirklichungschancen verstanden. Nach dem sogen. Lebenslagenansatz stehen nicht nur die Einkommenssituation und die Vermögenslage im Mittelpunkt sondern auch die soziale Teilhabe in einzelnen Lebenslagen-Bereichen wie Erwerbstätigkeit, Gesundheit, Bildung, Wohnen und politische und gesellschaftliche Partizipation.

Im Rahmen der Armutsforschung und Sozialpolitik wird u.a. zwischen dem relativen und dem absoluten Armutsbegriff unterschieden. Als "relative Armut" wird eine Unterversorgung an materiellen und immateriellen Gütern im Vergleich zur jeweiligen Gesellschaft bezeichnet. Als armutsgefährdet gilt hier, wer im Vergleich zum Mittelwert der Bevölkerung eine festgelegte Einkommensgrenze unterschreitet. Nach der Armutsdefinition der EU liegt diese Gefährdung bei einem Einkommen von weniger als 60 % des äquivalenzgewichteten Medianeinkommens vor. Unter "absoluter Armut" wird dagegen die lebensbedrohliche Existenznot verstanden, d.h. hierunter fallen Menschen, die nicht einmal ihre Grundbedürfnisse (Nahrung, Kleidung, Wohnung, medizinische Grundversorgung) befriedigen können.

Obwohl der Landkreis Böblingen zu den wirtschafts- und kaufkraftstärksten Regionen in Deutschland gehört, gibt es auch hier Armut und soziale Ausgrenzung. Unsere Sozialberichterstattungen zeigen, dass Alleinerziehende und ihre Kinder besonders armutsgefährdet sind. Weil die Bekämpfung von "Armut" auch im Landkreis Böblingen ein wichtiges sozial-politisches Thema ist, hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Landkreises in seiner Sitzung am 27.11.2017 dem Vorschlag der Verwaltung zur Erstellung eines "Armuts- und Reichtumsbericht Landkreis Böblingen (AuR-Bericht)" zugestimmt (vgl. KT-Drucksache 266/2017). Inhaltlich soll dieser über die regelmäßigen und breit angelegten Sozialberichterstattungen sowie den Sozial- und Bildungsplanungen hinausgehen und auch Aussagen zu konkreten (Armuts-)Situationen einzelner Menschen beinhalten. Im Ergebnis soll der Bericht aufzeigen, welche kreispolitischen Konsequenzen aus den vorliegenden Daten zur Verteilung von Armut und Reichtum und den damit zusammenhängenden Lebenslagen der Menschen im Landkreis zu ziehen sind. Mehr Informationen dazu im Bürgerinformationssystem des Kreistags.

Zwischenzeitlich liegt ein Entwurf des Berichtes vor, der hier auch heruntergeladen werden kann. Mit dem AuR-Bericht erhofft sich die Verwaltung Informationen für künftige konkrete Planungen und das Aufzeigen von Handlungsbedarfen und Lösungsansätzen zur Bekämpfung der Armut auf Kreisebene. Allerdings dürfen dabei die Grenzen der ermittelten statistischen Daten nicht verkannt werden, denn sie zeigen lediglich die faktischen Häufigkeiten und Verteilungen jedoch nicht die subjektiven Wahrnehmungen der von Armut Betroffenen auf. Bevor der Bericht in den Gremien des Kreistages behandelt und die weitere Schritte beschlossen werden, sollen mit einer Bürgerbeteiligung auf dieser Plattform die Ideen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger eingeholt werden. Dazu sind mehrere Handlungsempfehlungen als Thesen eingestellt, die diskutiert, ergänzt und bewertet werden können.

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