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Gast
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Variante:
Naturschutz
Warum werden nicht die Saftprodukte aus dem Landkreissaft-Programm nicht in allen öffentlichen Gebäuden angeboten?
Z.B. ist in den Getränkeautomaten aller Kreiskrankenhäuser kein Produkt aus dem Streuobstanbau zu finden!
... und es gibt da noch viele öffentliche Anlaufstellen..... Zulassungsstellen, kreisgeführte Berufsschulen etc.
Die Abgabegrenze von 500kg pro Erzeuger für den Landkreissaft ist aufzuheben....ev. Mehrkosten sind vom Landkreishaushalt zu decken.
Der Absatz von Landkreissaft- Produkten ist durch profesionelle Vermarkter (Handel) zu steigern.