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Variante:
Naturschutz
Da die Bewirtschaftung von Streuobstflächen nicht wirtschaftlich ist, könnte man die Bewirtschafter steuerlich entlasten. Viele Bewirtschafter sind pauschal mit 350€ pro ha veranlagt.
1. Erlass der Grundsteuer
2. Reduzierung/komplette Streichung der 350€/ha (Pauschliersatz)
3. Erhöhung Zuschuss Berufsgenossenschaft