Siedlungsbereich

Herrenberg Aussicht vom Grafenberg. Foto: Achim Mende

Der Landkreis Böblingen beherbergt 26 Kommunen, die zusammen 392.807 Personen (Stand: 2019) und vielen Unternehmen ein Zuhause geben. Rund 15 % der Gesamtfläche entfallen auf den Bereich Siedlung und weitere 8 % auf den Bereich Verkehr.
Im dichtbesiedelten Ballungsraum ist es besonders wichtig, kleine Nischen für Maßnahmen zum Artenschutz und zum Erhalt von Lebensräumen zu nutzen.
Begrünte Dächer, insektenfreundlich gestaltete Balkone und Privatgärten sowie grüne Inseln auf Unternehmensgrundstücken leisten genauso ihren Beitrag zum Erhalt der Biodiversität wie Artenschutzmaßnahmen im Wald und Offenland!
Bitte nennen Sie uns Ihre Ideen für Maßnahmen und Ziele zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich.

Kommentare

Schottergärten sind verboten - wer setzt diese sinnvolle Vorgabe um/durch?

Ermöglichen von Stadtgärten mit Gemüseanbau (Urban Gardening, essbare Stadt); Patenschaften für grüne Inseln in der Stadt / innerorts vergeben, sodass diese von Privatleuten kostenlos bepflanzt werden können

Ausgleichsmaßnahmen kontrollieren - Gerwerbegebiete nur mit Dachbegrünung - Außenanlagen der Gewerbegebiete so gestalten, wie in den Bebauungsplänen beschlossen (Kontrollen)

Gebäude sollen grüner werden. Dachbegrünung und Fassadenbegrünungen sollten bei Neubauten zum Standard werden und können vielerorts auch bei bestehenden Gebäuden mit wenig Aufwand "nachgerüstet" werden.

Projekte an Schulen bzw. Kindergärten zur Begrünung des Geländes fördern (Hoch- / Blumenbeete,...) Das würde auch die Artenkenntnisse und das Interesse der Kinder und Jugendlichen stärken.

Blühstreifen sind schön und schon teils in einigen Parks zu sehen - das Problem ist, dass allerdings viele Insekten nicht einjährig sind. Sie vermissen im nächsten Jahr die Pflanze/Pflanzen die sie im Blühstreifen fanden und verhungern oder können sich an den benötigten Pflanzen nicht vermehren. Oder, eine zur Fortpflanzung benötigte und genutzte Pflanze, die in einem "Ein-Jährigen"-Blühstreifen stehen, wird der Insektennachwuchs einfach mit dem Grünschnitt des Blühstreifens entsorgt.

Versiegelung von Flächen reduzieren, auch wenn es mit wirtschaftlichen Einbußen verbunden ist.

- Umfassende Information der Anwohner*innen durch Pressearbeit, Veranstaltungen und Infoschilder: Altgrasstreifen sind wichtige Rückzugsgebiete, auch wenn die Flächen dann ggf. ungepflegter erscheinen. Hier hilft "Akzeptanzstreifen" (halber Meter hin zum Weg wird regelmäßig kurz gemäht).

- Mahdkonzept auf öffentlichen Grünflächen umstellen: auf Flächen, die keine Liegewiese oder andere Funktion erfüllen für die ein sehr kurzer regelmäßiger Schnitt nötig ist, eher nur 2x im Jahr mähen und Schnittgut abräumen. Mulchen soweit möglich einstellen. Bauhöfe bei der Anschaffung geeigneter Mähgeräte beraten und unterstützen, besser Balkenmäher als Kreiselmäher.

- Aufklärung über insektenfreundliche Blühmischungen: einjährige Mischungen deren Schwerpunkt auf Ästhetik liegt sind oftmals für Insekten wenig hilfreich.

Dachbegrünung für alle öffentlichen Gebäude.

Natur-Vorrangflächen in innerörtlichen Park- und Grünflächen ausweisen, welche möglichst nicht betreten werden sollen. Beispiel: Max-Eyth-See in Stuttgart-Hofen.

Alte Gemäuer in innerörtlichen Bereichen schützen und erhalten. Kein Verputz der Mauerritzen. Oft Lebensraum zahlreicher oft seltener Pflanzen, wie z.B. der Mauerraute, dem Braunen Streifenfarn, dem Gelben Lerchsporn und dem Zymbelkraut. Auch Lebensraum seltener Insekten, Spinnen und anderer Kerbtiere.

Erlass von Baumschutzverordnungen in allen Gemeinden.

Gezielt Flächen wieder versumpfen, sowie Wiesen ausweisen, die in der Brutzeit nicht gemäht werden und durch Zäune etc. geschützt werden (Schutz vor Fressfeinden), damit Bodenbrütern Flächen zur Brut zur Verfügung stehen (ähnlich dem Kiebitzprojekt).

Kleine Gewässer (Teiche, Tümpel, Bachläufe etc.) als Lebensraum von Amphibien, Vögel und Insekten gezielt erhalten und wieder anlegen. Ebenso wie Möglichkeiten für die Amphibien zur Überwinterung.

Innerorts entlang von Straßen und an öffentlichen Plätzen/Gebäuden Bäume pflanzen und den Boden darunter nicht versiegeln. Bäume bieten nicht nur Lebensraum für weitere Tier- und Pflanzenarten, sondern spenden auch Schatten und haben eine Kühlfunktion.
Versiegelung vermeiden/rückgängig machen, wo immer möglich, da sie das Bodenleben massiv beeinträchtigt.

Bepflanzungsvorgaben von mind. 80 % durch heimische Gehölzen und Staudenarten.
Kontrollen nach Gartenanlage muss erfolgen.

Nicht nur die Anlage dieser Obstbaumwiesen ist wichtig, sondern auch deren Pflege im Anschluss sollte gewährleistet sein. (Baumschnitt)

Mehr Achtsamkeit beim Erhalt des alten Baumbestandes im Stadtgebiet und auch außerhalb.
Beispiel: Am Landratsamt in Böblingen wurden an einem Parkplatz mehrere große Bäume entfernt und durch eine neue Baumbepflanzung ersetzt? Sicher gab es hierfür wieder triftige Gründe.

In den Innenbereichen der Städte und Dörfer fehlen die grünen Inseln. Kinder, die keine Möglichkeit für einen eigenen Garten haben, werden nicht an die Natur herangeführt. Das Wissen um die Verletzbarkeit der Natur und Wildtiere geht verloren. Was lästig ist, wird totgespritz, hat ja keinen Zweck. Wildtiere sind nicht nur die großen Tiere, auch Schmetterlinge und Käfer sind Wildtiere. Allerdings ist das Wissen über die Verknüpfungen in der Natur nicht bei allen, auch Naturschutzverbänden und Akteuren gleich. Naturerlebnisräume, von einer Gemeinschaft gepflegt und verwendet, nicht nur zum Grillen, bringt auch bei den zukünftigen Starkregenereignissen Retentionsflächen in die Innerorte.

Entsprechend den Gewässernachbarschaftstagen eine Art „kommunaler Grünpflegetag“ einführen, bei dem sich die Bauhöfe über Grünpflege im Siedlungsbereich austauschen können und über neue Entwicklungen informiert werden, z. B. zu folgenden Themen: Anlegen von Blumenwiesen, Erfahrungen bei der Pflege, naturnahe/pflegeleichte Staudenkombinationen.
Außerdem Vernetzung mit der Landwirtschaft. Wenn man mehr Blumenwiesen statt Rasen auch im Siedlungsbereich haben möchte, ist die Entsorgung ein Thema. Vernetzung mit der Landwirtschaft, um Möglichkeiten der Entsorgung bzw. Nutzung in Biogasanlage oder als Einstreu zu finden.

Bei der Planung von Neubauten an Nisthilfen für Gebäudebrüter (Vögel und Fledermäuse) denken. Bei Sanierungen müssen laut Naturschutzgesetz verlorengegangene Nistplätze durch geeignete Nisthilfen ersetzt werden. Das sollte auch von den entsprechenden Firmen, die Sanierungen durchführen, eingeplant werden. Auch Energieberater sollten Eigentümer über diese Pflicht aufklären.
PV-Anlagen auf allen geeigneten Dächern, auch an Fassaden und auf möglichst vielen sowieso versiegelten Flächen wie Parkplätzen. Vorbildwirkung von Solaranlagen auf allen geeigneten öffentlichen Gebäuden. Förderung und zusätzliche Anreize für Privateigentümer. Hier gibt es sehr viel Potenzial, und viele Freiflächenanlagen können vermieden werden.
Keine Baugebiete an hochwassergefährdeten Stellen oder in Streuobstgebieten.
Öffentliches Grün mit regionalem Saatgut zu mehrjährigen Blühbrachen gestalten, heimische Stauden pflanzen oder Wiesenflächen nur ein- bis zweimal mähen.Auch Offenbodenstellen zulassen (viele Wildbienen sind Bodenbewohner).

Die Zerstörung wertvoller Biotope und die Zerschneidung von intakten Biotopverbünden durch neue Baugebiete und Straßenausbaumaßnahmen muss vermieden werden.

Bei Bau- und Sanierungsarbeiten sollten an den Gebäuden Nistmöglichkeiten für Nischen- und Höhlenbrüter, Schwalben, Mauersegler und Fledermäuse geschaffen werden. (Bauvorschrift erlassen)

1. Bei Gebäudesanierungen und Neubauten sollten verpflichtend Nistkästen für Gebäudebrüter (Mehlschwalben, Mauersegler, Haussperling, ...) in die Fassade verbaut werden müssen. Bei Sanierungen gilt es zu kontrollieren, dass vorhandene Nester nicht zerstört oder entfernt werden.

2. Kommunales Grün sollte naturnah gepflegt werden.

3. Baugebiete in Streuobstwiesen verhindern.