Allgemeine Hinweise
Alle weiteren Anregungen, Ideen und Hinweise, die nicht in die Kategorien Wald, Offenland und Siedlungsbereich passen, können Sie uns unter dieser Rubrik mitteilen.
Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!
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Kommentare
am 25. Aug. 2021
um 17:37 Uhr
Grundsätzliche Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt
Überarbeitung der ca. 30 Jahre alten Naturdenkmalverordnungen des Landkreises. Zahlreiche Verordnungen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand. Manche Abgrenzungen entsprechen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten Z.B. das ND 24/18 “Pflanzenstandort Berg” in Weil der Stadt, dort liegt heute das zu schützende Vorkommen des Netzblattes völlig außerhalb der Naturdenkmalfläche. Zahlreiche schützenswerte Flächen mit seltenen und bedrohten Artenvorkommen stehen noch nicht unter Schutz. Vorschläge der Naturschutzverbände liegen vor.
Herstellen von Wildwegeverbindungen an den Stellen, wo traditionelle Wildwanderwege durch Verkehrsbauwerke unterbrochen sind. Als Grundlage liegt der Wildwegeplan der Forstlichen Versuchsanstalt Freiburg vor sowie eine Detailausarbeitung des BUND, die den zuständigen Behörden schon vor mehreren Jahren übergeben wurde.
am 02. Sep. 2021
um 15:13 Uhr
Öffentlichkeitsarbeit
Wo auch immer Maßnahmen getroffen werden, ist es wichtig, die Menschen, die dort leben, darüber zu informieren und aufzuklären (Hinweisschilder, Artikel in der Presse, Social Media, ...). Nur wenn kommuniziert wird, warum eine Maßnahme wie (nicht) umgesetzt wurde, kann eine Akzeptanz dafür in der Bevölkerung erreicht werden. Gerade auch eine Information und Begründung dazu, welche vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden ist hier wichtig.
am 02. Sep. 2021
um 15:16 Uhr
Transparenz
PS: Dieses Beteiligungsportal kann ein wichtiger Baustein der oben genannten Öffentlichkeitsarbeit sein, wenn die daraus abgeleiteten Ergebnisse und (hoffentlich) Handlungen kommuniziert werden.
am 09. Sep. 2021
um 16:55 Uhr
Bessere Verknüpfung aller im Naturschutz Tätigen
Wenn im Naturschutz Maßnahmen anstehen oder getätigt werden, Informationen an alle Verbände und Einzelpersonen, die im Naturschutz tätig sind. Oft weiß niemand von Umsetzungen der Gemeinde oder des Landratsamts. Mehr Öffentlichkeitsarbeit, um die Projekte, Maßnahmen publik zu machen. Die Pflege von Bereichen und die Art der Pflege ist in der Öffentlichkeit oft nicht bekannt.
am 10. Sep. 2021
um 13:45 Uhr
Umweltbildung zu gebietsheimischen Blühmischungen
Nicht jede Blühmischung ist für heimische Insekten gleich nützlich. Ich vermisse eine breite und fundierte Öffentlichkeitsinformation zum Thema gebietsheimische Saatgutmischungen und Vermittlung der Unterschiede zu diversen anderen Blühmischungen.
am 13. Sep. 2021
um 13:29 Uhr
Gewässerrandstreifen
Auf die Einhaltung der Regeln zu den Gewässerrandstreifen sollte mehr geachtet werden, eventuell Ausgleich für die Landwirte und dazu immer wieder Aufklärungskampagnen in den Nachrichtenblättern.
am 20. Sep. 2021
um 19:26 Uhr
Badesee
Alle ehemaligen Badeseen im Landkreis wurden seit Baubeginn der Hallen- und Freibäder verkommen lassen und erinnern heutzutage mehr an Güllegruben. Einst gab es Badespass auch in sauberen Böblinger und Sindelfinger Seen. Ein schöner, sauberer Stausee würde die Biodiversität fördern und den Freizeitwert steigern.
am 24. Sep. 2021
um 11:20 Uhr
Kompensationsmaßnahmen
Umsetzung und Zustand der festgelegten Maßnahmen zur Vermeidung/ Minimierung und zur Kompensation müssen verstärkt durch die jeweils verantwortliche Stelle kontrolliert werden (Bauaufsichtsbehörde, Kommune, Naturschutzbehörde, ...). Damit ließe sich sicher ein guter Beitrag leisten. So ist es ja auch vom Gesetz gedacht.
am 28. Sep. 2021
um 14:58 Uhr
Naturdenkmale erhalten und neu schaffen
Zahlreiche Naturdenkmale im Landkreis wurden nicht gepflegt. Eine sachkundige Kontrolle und Pflege ist notwendig. Außerdem die Ausweisung neuer Flächen als Trittsteinbiotope.
am 28. Sep. 2021
um 15:07 Uhr
Bessere Einhaltung von Schutzvorschriften
Die Einhaltung bestehender Schutzgebietsverordnungen sollte besser kontrolliert und durchgesetzt werden.( Düngung und Ackerbau auf Gewässerrandstreifen und in Zone 2 von Wasserschutzgebieten, Errichtung von Gebäuden und Zäunen in Landschaftsschutz-und Naturschutzgebieten!)